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Verwaltungsfachangestellte-Fortbildung

Lehrgang zur Vorbereitungskurs auf die Abschlussprüfung gemäß §§ 37 und 43 Berufsbildungsgesetz

Die VFA-Fortbildungskurse bereiten in einer ca. dreijährigen Fortbildung auf die Abschlussprüfung gemäß § 37 und § 43 Berufsbildungsgesetz für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte:r vor. Sie wenden sich an Mitarbeiter:innen in der bremischen Verwaltung, die über keine verwaltungsspezifische Berufsausbildung verfügen und dadurch in ihrer Einsatzfähigkeit und Mobilität im bremischen öffentlichen Dienst eingeschränkt sind. Ihnen soll eine breite berufliche Handlungskompetenz vermittelt werden, damit sie qualifiziert, verantwortungsbewusst und bürgerorientiert Aufgaben der bremischen Verwaltung wahrnehmen können und den beruflichen Anforderungen einer modernen Leistungsverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die notwendigen Umstrukturierungen des bremischen öffentlichen Dienstes, gewachsen sind. Die vorhandenen berufspraktischen Kenntnisse werden dabei berücksichtigt.

Teil 1 - die Einführungsfortbildung

Der erste Teil der Fortbildung (Einführungsfortbildung) vermittelt Grundlagen für sachbearbeitende Verwaltungstätigkeiten aus folgenden Themengebieten:

  • Arbeitstechniken
  • Betriebswirtschaftslehre/Haushaltsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Recht des öffentlichen Dienstes
  • Verwaltungslehre, Organisation und neue Bürotechnologien.

Der Kurs umfasst 120 Unterrichtsstunden in 6 Monaten und findet an einem Veranstaltungstag (8:00 Uhr bis 13:15 Uhr) pro Woche statt. Die Teilnehmer:innen müssen Lernerfolgskontrollen in den Themengebieten absolvieren, die für die Abschlussprüfung relevant sind. Die erfolgreiche Teilnahme an den Lernerfolgskontrollen berechtigt zur Fortsetzung der Fortbildung (Teil 2). Ansonsten werden ggf Teilnahmebescheinigungen ausgestellt. Die endgültige Entscheidung über die Folge-Zulassung trifft die jeweilige Beschäftigungsstelle.

Teil 2

Teil 2 des VFA-Fortbildungskurses umfasst 730 Stunden in zweieinhalb Jahren aus folgenden Themengebieten:

  • Verwaltung und Recht
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
  • Personalwesen.

Die Fortbildung findet an einem Veranstaltungstag beziehungsweise im letzten Jahr an zwei Veranstaltungstagen pro Woche statt. In den einzelnen Themengebieten müssen Lernerfolgskontrollen geschrieben werden. Zum Abschluss eines Fortbildungsjahres erfolgt eine individuelle Beratung der Teilnehmer:innen.

Teil 1 und Teil 2 der Fortbildung bauen aufeinander auf und müssen durchgehend belegt werden. Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer an den Lernerfolgskontrollen erfolgreich und an mindestens 75% der gesamten Unterrichtstage teilgenommen hat. Berufsbildungsrechtliche Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung und damit auch für die Teilnahme ist prinzipiell eine praktische Verwaltungstätigkeit im Berufsbild Verwaltungsfachangestellte:r, d. h. dass die Bewerber:innen zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens seit drei Jahren in der Entgelt­gruppe 3 TV-L mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt gewesen sein müssen.

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