Justizfachangestellte sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Bürger:innen und Gesetz. Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten sie in der Rechtsanwendung und in der Verwaltung. Sie tun dies vor allem bei Zivil- und Strafverfahren sowie in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. in der Familien-, der Nachlass-, der Betreuungs- oder der Grundbuchabteilung.
Die dreijährige Ausbildung erfolgt nach dem dualen System. Für die praktische Ausbildung ist das Hanseatische Oberlandesgericht zuständig; sie findet an Gerichten in Bremen, Bremen-Nord, Bremerhaven und bei der Staatsanwaltschaft statt. Lernort für die theoretische Ausbildung ist die Verwaltungsschule.
Der schulische Teil (Berufsschule und dienstbegleitende Unterrichtung) macht fast die Hälfte der Ausbildung aus und findet in einer Kombination aus Block- und Teilzeitunterricht (wöchentlicher Berufsschultag während der Praxisphasen) statt.
Ziel der Verwaltungsschule ist die Vermittlung einer breiten beruflichen Handlungskompetenz, damit die Absolvent:innen qualifiziert, verantwortungsbewusst und bürgerorientiert Aufgaben wahrnehmen können.
Die berufsbezogenen Unterrichtsinhalte sind im Rahmenplan von 2025 festgelegt. Die Stundentafel weist neben den beruflichen auch die berufsübergreifenden Lernfelder und Fächer aus und ist Grundlage für die Stundenpläne der Verwaltungsschule und die Zeugnisse.
Schwerpunkte der handlungsorientierten Ausbildung bilden u. a.
Viel Wert legt die Verwaltungsschule neben der fachlichen Kompetenz auf Schlüsselqualifikationen wie Personal-, Sozial-, Methoden- und Lernkompetenz.
In der Mitte des 2. Lehrjahres und am Ende der Ausbildung finden die Prüfungen (1. und 2. Teil der gestreckten Abschlussprüfung) vor der sog. "Zuständigen Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz statt. (Das ist in diesem Falle der Senator für Finanzen.) Lehrkräfte der Verwaltungsschule sind neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Vertreter:innen Mitglieder des Prüfungsausschusses.